Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13 |
Volltextveröffentlichung
- LAG Schleswig-Holstein
Prozesskostenhilfe, Änderung, Kostenbeteiligung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes), Schonvermögen
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- LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06
Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Anrechnung, Freibetrag
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13
Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 -).In der Regel wird sodann ein Betrag von 10 % der verbleibenden Abfindungssumme vom PKH-Antragsteller einzusetzen sein (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06).
Der Kostenbeitrag von 10 % der das Schonvermögen übersteigenden Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallengelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - 10.11.2010 - 3 Ta 159/10 - ).
- BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05
Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung im …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13
Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 -). - LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 3 Ta 159/10
Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Aufhebung, Abfindung, Vermögen …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13
Der Kostenbeitrag von 10 % der das Schonvermögen übersteigenden Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallengelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - 10.11.2010 - 3 Ta 159/10 - ).
- LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 6 Ta 41/14
Prozesskostenhilfe, Versagung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes), …
Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13 - 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - ).