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   LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13   

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https://dejure.org/2013,29461
LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13 (https://dejure.org/2013,29461)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.02.2013 - 6 Ta 6/13 (https://dejure.org/2013,29461)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 6 Ta 6/13 (https://dejure.org/2013,29461)
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  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Änderung, Kostenbeteiligung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes), Schonvermögen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.02.2006 - 2 Ta 6/06

    Prozesskostenhilfe, Abfindung, Vermögen, Anrechnung, Freibetrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13
    Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 -).

    In der Regel wird sodann ein Betrag von 10 % der verbleibenden Abfindungssumme vom PKH-Antragsteller einzusetzen sein (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06).

    Der Kostenbeitrag von 10 % der das Schonvermögen übersteigenden Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallengelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - 10.11.2010 - 3 Ta 159/10 - ).

  • BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Abfindung im

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13
    Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 3 Ta 159/10

    Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, Aufhebung, Abfindung, Vermögen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13
    Der Kostenbeitrag von 10 % der das Schonvermögen übersteigenden Abfindungssumme kann ausnahmsweise dann reduziert oder ganz fallengelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die Abfindung zur Behebung einer aktuellen Notlage gebraucht wird (LAG Schl.-Holstein 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - 10.11.2010 - 3 Ta 159/10 - ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.05.2014 - 6 Ta 41/14

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Abfindung, Vermögen (einzusetzendes),

    Zum Vermögen in diesem Sinne gehören grundsätzlich auch Abfindungen, die nach einem Kündigungsschutzprozess aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlt werden (BAG, 24.04.2006 - 3 AZB 12/05 - LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2013 - 6 Ta 6/13 - 16.02.2006 - 2 Ta 6/06 - ).
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